Gesetzesvorlage zur WEG-Reform

Am 6.5.2020 fand im Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfes zu einer umfassenden Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sowie zur Anpassung des Mietrechts statt. Er wurde zu weiteren Beratungen an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Durch die Gesetzesreform sollen unter anderem die WEG-Verwaltung vereinfacht und der Ausbau der Elektromobilität gefördert werden.

Nach den Ausschussberatungen findet im Bundestag die 2. und 3. Lesung des Entwurfs statt. Nach der ursprünglichen Zeitplanung könnte das Gesetz zum 1.9.2020 in Kraft treten.

Aufgrund der zahlreichen Änderungsvorschläge im Rahmen der ersten Lesung ist allerdings fraglich, ob diese Planung realisiert werden kann.