Unsere Fortbildungen

Die Vorschriften zur Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler gelten seit dem 1.8.2018. Bis Ende 2020 mussten Verwalter und Makler das vorgeschriebene Fortbildungspensum erstmals erbracht haben.

Dies bedeutet:

Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler müssen 20 Stunden Weiterbildung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren absolvieren.
Das sieht das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler vor, das am 1.8.2018 in Kraft getreten ist. Die Details der Fortbildungspflicht sind in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgelegt.

Hierzu sind auch Informationspflichten vorgesehen: Verwalter und Makler sind verpflichtet, ihren Auftraggebern auf Anfrage in Textform Informationen über ihre beruflichen Qualifikationen und die in den letzten drei Jahren absolvierten Weiterbildungen zukommen zu lassen. Ein Verweis auf entsprechende Angaben auf der Internetseite des Verwalters oder Maklers reicht hierfür aus.
Gern informieren wir Sie in unserem Infopool unter Downloads über die Fortbildungsmaßnahmen, die wir in diesem Zusammenhang absolviert haben.

Neben grundsätzlichen Themen der Verwaltungs- und Maklertätigkeit erschien uns hierbei auch besonders wichtig, uns umfassend mit der Novellierung des WEG-Rechts auseinanderzusetzen, die mit dem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz–WEMoG) am 01. Dezember 2020 in Kraft getreten ist.