Verwaltung
Mietverwaltung
Im Bereich der Mietverwaltung bieten wir zwei unterschiedliche Verwaltungstiefen:
Hausverwaltung
Es wird eine Immobilie eines Eigentümers vollständig verwaltet, mit allen darin enthaltenen Wohnungen.
Es können alle oder einzelne Wohnungen vermietet sein. Hier umfasst die Verwaltung das gesamte Objekt.
Sondereigentumsverwaltung
Ein oder mehrere Eigentümer beauftragen uns mit der Verwaltung ihrer vermieteten Wohnungen. Hier umfasst die Verwaltung, z.B. die Instandhaltung, ausschließlich das Sondereigentum. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der WEG Verwaltung.
Verwaltung von Wohnungseigentum
Die Grundleistungen richten sich im Wesentlichen nach den unverzichtbaren gesetzlichen Aufgaben der Verwaltung für die gemeinschaftlichen Belange, wie sie in den §§ 24, 27 Abs. 1,2,3 und 5, 28 Abs. 1 und 3 WEG definiert sind.
Darüber hinaus sind Leistungen eingeschlossen, die unserer Überzeugung nach in der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht fehlen sollten.