Verwaltung von Wohnungseigentum (WEG-Verwaltung)

Die Grundleistungen richten sich im Wesentlichen nach den unverzichtbaren gesetzlichen Aufgaben der Verwaltung für die gemeinschaftlichen Belange, wie sie in den §§ 24, 27 Abs. 1,2,3 und 5, 28 Abs. 1 und 3 WEG definiert sind. Darüber hinaus sind Leistungen eingeschlossen, die unserer Überzeugung nach in der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht fehlen sollten.

Grundleistungen

  • ganzjährliche Beratung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Erstellen eines jährlichen Wirtschaftsplanes

  • Erstellen einer Jahresabrechnung

  • Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Einladen zur und Durchführung einer Eigentümerversammlung mit abschließendem Protokoll sowie Führen der Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG

  • Umsetzung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnung bis zur Abmahnung

  • Führen und Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder der auf den Namen der Wohnungseigentümer lautenden Bankkonten

  • Rechnerische und sachliche Prüfung aller Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen und deren Anweisung

  • Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch geführten Buchhaltung

  • Beraten und Mitwirken bei der Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum

  • Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der Gemeinschaft

  • Veranlassen der Bauverträge, der Bauleitung und
    -überwachung einschließlich Aufmaß und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach vorheriger Beschlussfassung
    (Bis zu einer Höhe von 5.000 Euro p.a. netto Auftragswert im Verwalterhonorar enthalten, darüber hinaus gesonderte Vergütung von 3% des Auftragswertes zzgl. MwSt.)

  • Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen und Schlussrechnungen

  • Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen

  • Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß §35a EStG für die Gemeinschaft

  • Neuabschluss, Überprüfung der Versicherungssumme und Kündigung von Versicherungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft

  • Schadensmeldungen an die Versicherung bei Schäden an Gemeinschaftseigentum

  • Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten

  • Neuabschluss und Kündigung von Wartungs-, Lieferanten- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft

  • Betreuen, Überwachen und Beraten von Dienstkräften der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • jährliche Begehung des Gemeinschaftseigentums neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen und ggf. Einbeziehen von Fachleuten, Sachverständigen auf Kosten der Gemeinschaft

  • Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder-/Teileigentum (sofern eine gemeinschaftliche Schließanlage vorhanden ist)

  • Abschluss und Kündigung sowie Optimierung der Verträge mit den Versorgungsunternehmen

  • Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Prüfstellen an:

    • Aufzügen

    • Blitzanlagen

    • Lüftungsanlagen

    • Elektrischen Garagentoren

    • Brandschutzeinrichtungen inklusive Terminvereinbarungen, Veranlassen der Mängelbeseitigung und Abrechnung

    soweit diese dem Gemeinschaftseigentum zuzurechnen sind.

Weitere Leistungen

Exemplarisch sind nachfolgend weitere Leistungen aufgeführt, die im Rahmen der Wohnungseigentumsverwaltung zusätzlich zu den Grundleistungen erbracht werden können.

  • Außerordentliche Eigentümerversammlungen

  • Information des Beirats, Teilnahme an Beiratssitzungen

  • Erstellung / Wiederherstellung von Verwaltungsunterlagen, soweit das Fehlen nicht durch die Verwaltung zu vertreten ist

  • Neue Abrechnung, welche nicht durch die Verwaltung zu vertreten ist

  • Neuer Umlageschlüssel auf Beschluss der Gemeinschaft

  • Sonderumlagen

  • Bearbeiten von Gerichtsverfahren

  • Erstellung von Lohn- und Lohnnebenkostenabrechnungen im Einzelfall für Mitarbeiter der Gemeinschaft

  • Mitwirken bei der Feststellung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (i.d.R. Unterstützung von Sachverständigen und Juristen)

  • Sonstige zusätzliche Arbeiten und Leistungen, die nicht im Katalog „Grundleistungen“ aufgeführt sind oder die durch nachträgliche gesetzliche Änderungen bzw. analog der Rechtsprechung entstehen bzw. aus der Teilungserklärung/Vereinbarungen resultieren

  • Zustimmung zu Verkäufen (sofern in der Teilungserklärung vorgesehen)

  • Sonderleistungen für einzelne Eigentümer, z.B. Bearbeitung von Eigentümerwechseln, Erstellung von Kopien größeren Umfangs, Bearbeitung von Mahn- und Beitreibungsfällen gegen gesonderte Gebühr

  • Zusatzvergütungen von Sonderleistungen je nach Umfang und in Absprache mit dem Beirat oder auf Grund von Versammlungsbeschluss bzw. analog der Regelungen im Verwaltervertrag

Zur Vergütung

Premium Paket

Sie suchen zusätzlich zur Wohnungseigentumsverwaltung nach einem umfassenden Objektmanagement für Ihre hochwertige Wohnimmobilie? Dann ist unser PREMIUM PAKET für Sie die richtige Wahl. Zusätzlich zu den Grundleistungen umfasst das PREMIUM PAKET folgende Leistungen

  • Erstellung einer vorausschauenden Instandhaltungsplanung in Anlehnung an die Nutzungskostengruppen der DIN 18960, Nutzungskosten im Hochbau

  • Ausführliche Abstimmung der Instandhaltungsplanung mit dem Beirat und Priorisierung der Instandhaltungsmaßnahmen unter Werterhaltungs- und Rücklagengesichtspunkten

  • Durchführung einer weiteren Eigentümerversammlung mit dem Schwerpunkt „Instandhaltungsplanung“ und anschließende Protokollierung des beschlossenen Instandhaltungsplans

  • Detaillierte Information des Beirates über den Stand der Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen von Quartalssitzungen mit anschließender Protokollierung

  • Optionaler Hausmeisterservice