ganzjährliche Beratung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Erstellen eines jährlichen Wirtschaftsplanes
Erstellen einer Jahresabrechnung
Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft
Einladen zur und Durchführung einer Eigentümerversammlung mit abschließendem Protokoll sowie Führen der Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG
Umsetzung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnung bis zur Abmahnung
Führen und Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder der auf den Namen der Wohnungseigentümer lautenden Bankkonten
Rechnerische und sachliche Prüfung aller Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen und deren Anweisung
Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch geführten Buchhaltung
Beraten und Mitwirken bei der Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum
Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der Gemeinschaft
Veranlassen der Bauverträge, der Bauleitung und
-überwachung einschließlich Aufmaß und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach vorheriger Beschlussfassung
(Bis zu einer Höhe von 5.000 Euro p.a. netto Auftragswert im Verwalterhonorar enthalten, darüber hinaus gesonderte Vergütung von 3% des Auftragswertes zzgl. MwSt.)